Autofahrer, die nach einem unverschuldeten Unfall einen Ersatzwagen mieten, müssen Vergleichsangebote für günstige Mietwagenpreise einholen. Wer einen Wagen zu überhöhten Tarifen anmietet, trägt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die Mehrkosten dieser Autovermietung.
In der Entscheidung ging es um einen Fahrer, der unverschuldet in einen Unfall verwickelt war. Er mietete auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein Fahrzeug zum Tagespreis von rund 180 Euro ohne Mehrwertsteuer. Innerhalb von zwölf Tagen belief sich die Rechnung für den Leihwagen auf 2362 Euro. Die gegnerische Versicherung zahlte aber nur 1498 Euro mit der Begründung, der sogenannte Unfalltarif des Autovermieters sei überhöht. Der Autofahrer berief sich darauf, dass der Vermieter ihm versichert habe, es handle sich um die ortsüblichen Preise. Außerdem habe ihm der Vermieter einen Schwacke-Mietpreisspiegel vorgelegt.
Der Einblick in die Preislisten genügte nicht, stellte der BGH fest. Bei einer Tagesmiete von mehr als 180 Euro hätten sich Zweifel an der Angemessenheit des Preises aufdrängen müssen, argumentierten die Richter.
Brunnen: Berliner Morgenpost